Sie liegt südlich der Elbe, etwa 45 Kilometer nordwestlich von Hamburg und fast 50 km östlich von Cuxhaven
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.086 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21706
Vorwahlen
04143, 04148, 04775
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aschhorn, Aschhornermoor, Buschhörne, Dornbuschermoor, Gauensiek, Gauensiekermoor, Gauensiekersand, Hohenblöcken, Kahlesand, Mhlenhafen, Nindorf, Sietwende, Theisbrgge, Theisbrggermoor, Wischhafenersand, Wolfsbruch, Aschhorn, Aschhornermoor, Buschhörne, Dornbuschermoor, Gauensiek, Gauensiekermoor, Gauensiekersand, Hohenblöcken, Kahlesand, Mühlenhafen, Nindorf, Sietwende, Theisbrügge, Theisbrüggermoor, Wischhafenersand, Wolfsbruch
Gemeinde Drochtersen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat von Drochtersen hat den Bebauungsplan „Triftweg/Grefenstraße-Süd“ beschlossen. Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 57 E "Windpark Drochtersen ! Ritschermoor" aufgehoben. Es gibt auch einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drochtersen „An der Elbmarsch“ und einen weiteren für „Am kleinen Sietwender Schleusenfleth“.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.