Duderstadt ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Göttingen im südöstlichen Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.097 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37115
Vorwahlen
05527, 05529
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Duderstadt, Herbigshagen, ImLeeren, Birkenhof, Herbigshagen, ImLeeren
Gemeinde Duderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duderstadt hat über 200 rechtskräftige Bebauungspläne, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden. Ein Teil dieser Pläne ist bereits online über das Geoportal des Landkreises Göttingen verfügbar, und die restlichen werden nach und nach eingebettet.
Zudem plant die Stadt Duderstadt, mit neuen Bebauungsplänen die Entwicklung in bestimmten Bereichen zu ermöglichen, wie beispielsweise rund um das Autohaus Abicht, um kleine Muse zu entwickeln.
Aktuelle Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen und Bürgerbeteiligungen werden auf der Homepage der Stadt Duderstadt, in der Tagespresse sowie in den Bekanntmachungskästen der Stadt bekanntgemacht.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.