Duderstadt ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Göttingen im südöstlichen Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.097 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37115
Vorwahlen
05527, 05529
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Duderstadt, Herbigshagen, ImLeeren, Birkenhof, Herbigshagen, ImLeeren
Gemeinde Duderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duderstadt hat über 200 rechtskräftige Bebauungspläne, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden. Ein Teil dieser Pläne ist bereits online über das Geoportal des Landkreises Göttingen verfügbar, und die restlichen werden nach und nach eingebettet.
Zudem plant die Stadt Duderstadt, mit neuen Bebauungsplänen die Entwicklung in bestimmten Bereichen zu ermöglichen, wie beispielsweise rund um das Autohaus Abicht, um kleine Muse zu entwickeln.
Aktuelle Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen und Bürgerbeteiligungen werden auf der Homepage der Stadt Duderstadt, in der Tagespresse sowie in den Bekanntmachungskästen der Stadt bekanntgemacht.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.