Duderstadt ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Göttingen im südöstlichen Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.097 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37115
Vorwahlen
05527, 05529
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Duderstadt, Herbigshagen, ImLeeren, Birkenhof, Herbigshagen, ImLeeren
Gemeinde Duderstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duderstadt hat über 200 rechtskräftige Bebauungspläne, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden. Ein Teil dieser Pläne ist bereits online über das Geoportal des Landkreises Göttingen verfügbar, und die restlichen werden nach und nach eingebettet.
Zudem plant die Stadt Duderstadt, mit neuen Bebauungsplänen die Entwicklung in bestimmten Bereichen zu ermöglichen, wie beispielsweise rund um das Autohaus Abicht, um kleine Muse zu entwickeln.
Aktuelle Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen und Bürgerbeteiligungen werden auf der Homepage der Stadt Duderstadt, in der Tagespresse sowie in den Bekanntmachungskästen der Stadt bekanntgemacht.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.