Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Durach

Durach ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
7309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87471
Vorwahl
0831
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstraße 1, 87471 Durach
Bahnhofstraße 1, 87471 Durach 87471 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bachtel, Bäuerlings, Bechen, Bubenberg, Burg, Dorfberg, Drrenberg, Durach, Fahls, Felben, Feuerschwenden, Freitags, Furtenbach, Halde, Heberlings, Heidach, Hermannsberg, Laufen, Linggen, Miesenbach, Oberhof, Oberkottern, Rothen, Weidach, Wenglings, Bachtel, Bäuerlings, Bechen, Bubenberg, Burg, Dorfberg, Dürrenberg, Fahls, Felben, Feuerschwenden, Freitags, Furtenbach, Halde, Heberlings, Heidach
Gemeinde Durach – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.