Oberstaufen ist ein Markt im schwäbisch-bayerischen Landkreis Oberallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
7814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87534
Vorwahlen
08386, 08325
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aach, Aich, Berg, Buch, Buchenegg, Buflings, Döbilisried, Genhofen, Gschwend, Hänse, Hagspiel, Hahnschenkel, Hertnegg, Hinterhalden, Hinterreute, Hinterstaufen, Höfen, Hopfen, Htten, Ifen, Iringshofen, Isenbretshofen, Kalzhofen, Krebs, Laufenegg, Lautenberg, Malas, Mutten, Nägeleshalde, Pfalzen, Ranzenried, Saneberg, Sinswang, Steinebach, Stiesberg, Trabers, Tronsberg, Vorderreute, Weißach, Weißenbachmhle
Adressen:
1. Gemeinde Oberstaufen
Hauptstraße 1
87534 Oberstaufen
2. Landratsamt Oberallgäu
Danziger Straße 1
87527 Sonthofen
3. Finanzamt Kempten
Bismarckstraße 13
87435 Kempten
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 12:15
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.