Oberstdorf ist ein Markt im bayerischen Landkreis Oberallgäu in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
9649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87561
Vorwahl
08322
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anatswald, Birgsau, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Hinterenge, Jauchen, Kornau, Reute, Ringang, Rubi, Schwand, Spielmannsau, Anatswald, Birgsau, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Hinterenge, Jauchen, Kornau, Reute, Ringang, Rubi, Schwand, Spielmannsau
Adressen:
1. Gemeinde Oberstdorf
Hauptstraße 2
87561 Oberstdorf
2. Landratsamt Oberallgäu
Bismarckstraße 2
87527 Sonthofen
3. Finanzamt Kempten
Schützenstraße 14
87435 Kempten
Gemeinde Oberstdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberstdorf in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich Bebauungspläne und Bauvorhaben in anderen Orten wie Bönnigheim und Immenstadt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.