Oberstdorf ist ein Markt im bayerischen Landkreis Oberallgäu in Deutschland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
9649 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87561
Vorwahl
08322
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anatswald, Birgsau, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Hinterenge, Jauchen, Kornau, Reute, Ringang, Rubi, Schwand, Spielmannsau, Anatswald, Birgsau, Dietersberg, Ebene, Einödsbach, Faistenoy, Gerstruben, Gottenried, Gruben, Gundsbach, Hinterenge, Jauchen, Kornau, Reute, Ringang, Rubi, Schwand, Spielmannsau
Adressen:
1. Gemeinde Oberstdorf
Hauptstraße 2
87561 Oberstdorf
2. Landratsamt Oberallgäu
Bismarckstraße 2
87527 Sonthofen
3. Finanzamt Kempten
Schützenstraße 14
87435 Kempten
Gemeinde Oberstdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberstdorf in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich Bebauungspläne und Bauvorhaben in anderen Orten wie Bönnigheim und Immenstadt.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.