Edermünde ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Mündung der Eder in die Fulda
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34295, 34225
Vorwahlen
05603, 05665
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edermünde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Edermünder Gemeindevertretung hat den Weg für rund 60 neue Wohnungen und 30 Bauplätze für Einfamilienhäuser freigemacht. In Grifte werden Einfamilienhausgrundstücke sowie einige Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Mischgebietsgrundstücke zur Verfügung gestellt, mit einer geplanten Vergabe im April/Mai 2022. In Besse entstehen 35 Wohnungen in drei Gebäuden, hauptsächlich für ältere Bürger, mit einem Service-Wohnen-Konzept und der Einbindung bestehender Altenwohnungen.
Zusätzlich sind weitere Bebauungspläne in Bearbeitung, einschließlich der Aufnahme von Mehrfamilienhäusern in bestimmten Bereichen und der Festlegung von Bauvorschriften wie Grundflächen- und Geschossflächenzahlen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.