Edermünde ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Mündung der Eder in die Fulda
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34295, 34225
Vorwahlen
05603, 05665
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edermünde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Edermünder Gemeindevertretung hat den Weg für rund 60 neue Wohnungen und 30 Bauplätze für Einfamilienhäuser freigemacht. In Grifte werden Einfamilienhausgrundstücke sowie einige Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Mischgebietsgrundstücke zur Verfügung gestellt, mit einer geplanten Vergabe im April/Mai 2022. In Besse entstehen 35 Wohnungen in drei Gebäuden, hauptsächlich für ältere Bürger, mit einem Service-Wohnen-Konzept und der Einbindung bestehender Altenwohnungen.
Zusätzlich sind weitere Bebauungspläne in Bearbeitung, einschließlich der Aufnahme von Mehrfamilienhäusern in bestimmten Bereichen und der Festlegung von Bauvorschriften wie Grundflächen- und Geschossflächenzahlen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.