Fritzlar ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis. Die Dom- und Kaiserstadt gilt als der Ort, an dem sowohl die Christianisierung Mittel- und Norddeutschlands (mit dem Fällen der Donareiche um 723 durch Bonifatius) als auch das mittelalterliche Deutsche Reich (mit der Wahl von Heinrich I
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
14.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34560
Vorwahlen
05622, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hirschkopf, Rothhelmshausen, Hirschkopf, Rothhelmshausen
Gemeinde Fritzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Fritzlar sindSeveral neue Bebauungspläne und Verfahren hervorzuheben:
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 52 für das Gebiet „Pipprichsweg“ zur Errichtung von Tiny-Houses.
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 53 für das Gebiet „Hellenweg 9 und 9a“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46 „Am Hohlen Graben“ – Teilgebiet B / Allgemeines Wohngebiet (östlicher Teilbereich / Projekt „Green Village“) – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplanes der Stadt Fritzlar „Sonderbaufläche – Handwerklicher Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb“ im Gebiet „Lindenhof“ in Fritzlar.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.