Fritzlar ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis. Die Dom- und Kaiserstadt gilt als der Ort, an dem sowohl die Christianisierung Mittel- und Norddeutschlands (mit dem Fällen der Donareiche um 723 durch Bonifatius) als auch das mittelalterliche Deutsche Reich (mit der Wahl von Heinrich I
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
14.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34560
Vorwahlen
05622, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hirschkopf, Rothhelmshausen, Hirschkopf, Rothhelmshausen
Gemeinde Fritzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Fritzlar sindSeveral neue Bebauungspläne und Verfahren hervorzuheben:
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 52 für das Gebiet „Pipprichsweg“ zur Errichtung von Tiny-Houses.
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 53 für das Gebiet „Hellenweg 9 und 9a“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46 „Am Hohlen Graben“ – Teilgebiet B / Allgemeines Wohngebiet (östlicher Teilbereich / Projekt „Green Village“) – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplanes der Stadt Fritzlar „Sonderbaufläche – Handwerklicher Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb“ im Gebiet „Lindenhof“ in Fritzlar.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.