zum König der Deutschen auf dem Reichstag von 919) ihren Anfang nahmen. Fritzlar ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
14.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34560
Vorwahlen
05622, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hirschkopf, Rothhelmshausen, Hirschkopf, Rothhelmshausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:30
Dienstag: 08:00 - 16:30
Mittwoch: 08:00 - 16:30
Donnerstag: 08:00 - 16:30
Freitag: 08:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Fritzlar sindSeveral neue Bebauungspläne und Verfahren hervorzuheben:
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 52 für das Gebiet „Pipprichsweg“ zur Errichtung von Tiny-Houses.
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 53 für das Gebiet „Hellenweg 9 und 9a“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46 „Am Hohlen Graben“ – Teilgebiet B / Allgemeines Wohngebiet (östlicher Teilbereich / Projekt „Green Village“) – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplanes der Stadt Fritzlar „Sonderbaufläche – Handwerklicher Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb“ im Gebiet „Lindenhof“ in Fritzlar.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.