Fritzlar ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis. Die Dom- und Kaiserstadt gilt als der Ort, an dem sowohl die Christianisierung Mittel- und Norddeutschlands (mit dem Fällen der Donareiche um 723 durch Bonifatius) als auch das mittelalterliche Deutsche Reich (mit der Wahl von Heinrich I
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
14.780 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34560
Vorwahlen
05622, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hirschkopf, Rothhelmshausen, Hirschkopf, Rothhelmshausen
Gemeinde Fritzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Fritzlar sindSeveral neue Bebauungspläne und Verfahren hervorzuheben:
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 52 für das Gebiet „Pipprichsweg“ zur Errichtung von Tiny-Houses.
- Bebauungsplan Fritzlar Nr. 53 für das Gebiet „Hellenweg 9 und 9a“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46 „Am Hohlen Graben“ – Teilgebiet B / Allgemeines Wohngebiet (östlicher Teilbereich / Projekt „Green Village“) – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplanes der Stadt Fritzlar „Sonderbaufläche – Handwerklicher Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb“ im Gebiet „Lindenhof“ in Fritzlar.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.