Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Eggebek

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Bestellerdaten

Sie beauftragen hiermit die Firma InterTimer GmbH einen Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan für Sie bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bestellen bzw im Internet für Sie zu recherchieren.
Die Gebühr wird Ihnen per Lastschriftgebühr nach Auftragseingang vom Bankkonto abgebucht. bebauungsplan24.de ist keine staatliche Behördenseite, sondern ein Service der Firma InterTimer GmbH. Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht in im Bauplan, Lageplan oder falls kein B-Plan vorliegt im Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan beantragen 

Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese optimal nutzen? Dann sollten Sie unbedingt einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück anfordern! Mit einem Bebauungsplan erhalten Sie klare Vorgaben und Regelungen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal genutzt wird und Sie das volle Potenzial ausschöpfen.
Ein Bebauungsplan gibt Ihnen auch Sicherheit, da er verbindliche Vorgaben für die Bebauung Ihres Grundstücks enthält. So können Sie sicher sein, dass Sie keine rechtlichen Probleme bekommen und Ihre Immobilie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften nutzen.
Ein weiterer Vorteil eines Bebauungsplans ist, dass er Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten. Sie können beispielsweise bereits bei der Planung auf erneuerbare Energien setzen oder barrierefreie Wohnungen einplanen. So sind Sie für kommende Entwicklungen bestens gerüstet und können Ihre Immobilie langfristig nutzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Bebauungsplan für Ihre Immobilie unverzichtbar ist, wenn Sie das volle Potenzial ausschöpfen und zukunftssicher planen möchten. Fordern Sie noch heute einen Bebauungsplan an und nutzen Sie Ihre Immobilie optimal!

Was steht in einem Bebauungsplan?

All die Daten erhalten Sie aus dem Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan 

  • Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes:
    Wohngebiet - Mischgebiet oder Gewerbegebiet

  • Die Grundflächenzahl GRZ
    Wie viel der Grundfläche darf bebaut werden?
    Eine GRZ von 0,3 würde zum Beispiel bedeuten, dass nicht mehr als 30 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

  • Die Geschossflächenzahl (GFZ).
    Wie groß darf das Haus werden?
    Bei einer GFZ von 0,7 darf insbesondere die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einer Grundstücksfläche von vierhundert Quadratmetern wären das zweihundertsiebzig Quadratmeter.

  • Offene oder geschlossene Bauweise?
    Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich zum Beispiel die Seitenwände des Gebäudes berühren.

  • Linien und Grenzen.
    Ist bereits eine Baulinie vorhanden, muss das Gebäude auf dieser Linie errichtet werden.

  • Die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Gebäudehöhe

  • Dachspezifikationen, Dachneigungen.

  • Zu den weiteren Vorschriften gehören
    Bepflanzungsvorschriften, Informationen über die Lage von Parkplätzen, Spielplätzen, Grünflächen, bebaubaren Flächen, die Lage von Versorgungsmasten und Mülltonnen. 

    Und viele weitere Vorschriften und Bestimmungen.

Warum benötige ich einen Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen zum Grundstück.

Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Oder falls Sie sich an eine Immobilie interessieren, können Sie einen Bebauungsplan anfordern.

bebauungsplan

 

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen bzw. qualifizierten Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan.

Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan
 
Eggebek (dänisch: Eggebæk) ist eine Gemeinde an der Treene im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2578 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24852
Vorwahl
04609
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bockmhle, Bschau, Christinental, Dammhall, Gravenstein, Jerrisbek, Jerrisbekfeld, Kamp, Klinkenberg, Langacker, Marienhof, Osterlangstedt, Quellental, Tdal, Westerlangstedt, Bockmühle, Büschau, Christinental, Dammhall, Gravenstein, Jerrisbek, Jerrisbekfeld, Kamp, Klinkenberg, Langacker, Marienhof, Osterlangstedt, Quellental, Tüdal, Westerlangstedt
Adressen:
1. Amt Eggebek
Am Markt 1
24392 Eggebek

2. Gemeindeverwaltung Eggebek
Am Markt 2
24392 Eggebek

3. Polizeistation Eggebek
Am Markt 3
24392 Eggebek
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.

FAQ

Wie wird ein Bebauungsplan aufgestellt?

Ein Bebauungsplan wird in der Regel von der zuständigen Gemeinde oder Stadt aufgestellt. Dabei gibt es verschiedene Schritte: 1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeinde beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen. 2. Öffentliche Bekanntmachung: Die Öffentlichkeit wird über den Aufstellungsbeschluss informiert und es wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angekündigt. 3. Frühzeitige Beteiligung: In diesem Schritt können Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Anregungen und Bedenken äußern. 4. Entwurfsphase: Auf Basis der Anregungen und Bedenken wird ein Entwurf des Bebauungsplans erstellt. 5. Öffentliche Auslegung: Der Entwurf wird öffentlich ausgelegt und erneut können Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgeben. 6. Satzungsbeschluss: Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Bebauungsplan durch den Gemeinderat oder Stadtrat beschlossen und als Satzung veröffentlicht. 7. Rechtskraft: Der Bebauungsplan tritt in Kraft und ist verbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange.

Wie kann man einen Bebauungsplan ändern?

Ein Bebauungsplan kann auf verschiedene Weise geändert werden: 1. Aufstellung eines neuen Bebauungsplans: Wenn der bestehende Bebauungsplan nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, kann ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. 2. Änderung des Bebauungsplans: Der bestehende Bebauungsplan kann geändert werden, indem einzelne Festsetzungen angepasst werden. 3. Ergänzung des Bebauungsplans: Der bestehende Bebauungsplan kann ergänzt werden, indem neue Festsetzungen hinzugefügt werden. 4. Aufhebung des Bebauungsplans: Der bestehende Bebauungsplan kann aufgehoben werden, wenn er nicht mehr benötigt wird oder durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird. Die Änderung eines Bebauungsplans erfolgt in der Regel durch einen Beschluss des Gemeinderats. Vorher müssen jedoch eine öffentliche Auslegung und eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger stattfinden.