Egloffstein ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim und liegt in der Fränkischen Schweiz
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2099 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91349
Vorwahl
09197
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Affalterthal, Bärenthal, Dörfles, Dörnhof, Egloffsteinerhll, Haidhof, Hammerbhl, Hammermhle, Hammerthoos, Haselstauden, Hetzelsdorf, Höfles, Hundsboden, Hundshaupten, Mostviel, Ortspitz, Seidmar, Untertrubach, Affalterthal, Bärenthal, Dörfles, Dörnhof, Egloffsteinerhüll, Haidhof, Hammerbühl, Hammermühle, Hammerthoos, Haselstauden, Hetzelsdorf, Höfles, Hundsboden, Hundshaupten, Mostviel, Ortspitz, Seidmar, Untertrubach
Gemeinde Egloffstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.