Eichenzell ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36124
Vorwahlen
06659, 06656, 0661 (Schloss Fasanerie)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gerbachshof, Gerbachshof
Gemeinde Eichenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Eichenzell hat mehrere Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Kerzell "Eichendorffstraße", wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, um die städtebauliche Situation zu modernisieren und veraltete Festsetzungen zu ersetzen. Das Plangebiet umfasst etwa 16.900 m2 und soll zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.
- Bebauungsplan Nr. 34, Gemarkung Eichenzell "Naherholungsgebiet Eichenzell – I.BA", wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, um ein Sondergebiet für Naherholung zu etablieren und kleinere Baumaßnahmen wie Grillhütten oder sanitäre Anlagen zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 8.000 m2 rund um den Eichenzeller Wartturm.
- Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell "Nördliches Steinfeld", wird parallel zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Dieses Projekt soll ein Neubaugebiet erschließen, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen sowie eine Kindertagesstätte schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets soll baurechtlich gesichert werden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.