Eichenzell ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36124
Vorwahlen
06659, 06656, 0661 (Schloss Fasanerie)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gerbachshof, Gerbachshof
Gemeinde Eichenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Eichenzell hat mehrere Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Kerzell "Eichendorffstraße", wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, um die städtebauliche Situation zu modernisieren und veraltete Festsetzungen zu ersetzen. Das Plangebiet umfasst etwa 16.900 m2 und soll zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.
- Bebauungsplan Nr. 34, Gemarkung Eichenzell "Naherholungsgebiet Eichenzell – I.BA", wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, um ein Sondergebiet für Naherholung zu etablieren und kleinere Baumaßnahmen wie Grillhütten oder sanitäre Anlagen zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 8.000 m2 rund um den Eichenzeller Wartturm.
- Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell "Nördliches Steinfeld", wird parallel zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Dieses Projekt soll ein Neubaugebiet erschließen, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen sowie eine Kindertagesstätte schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets soll baurechtlich gesichert werden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.