Eichenzell ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36124
Vorwahlen
06659, 06656, 0661 (Schloss Fasanerie)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gerbachshof, Gerbachshof
Gemeinde Eichenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Eichenzell hat mehrere Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Kerzell "Eichendorffstraße", wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, um die städtebauliche Situation zu modernisieren und veraltete Festsetzungen zu ersetzen. Das Plangebiet umfasst etwa 16.900 m2 und soll zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.
- Bebauungsplan Nr. 34, Gemarkung Eichenzell "Naherholungsgebiet Eichenzell – I.BA", wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, um ein Sondergebiet für Naherholung zu etablieren und kleinere Baumaßnahmen wie Grillhütten oder sanitäre Anlagen zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 8.000 m2 rund um den Eichenzeller Wartturm.
- Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell "Nördliches Steinfeld", wird parallel zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Dieses Projekt soll ein Neubaugebiet erschließen, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen sowie eine Kindertagesstätte schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets soll baurechtlich gesichert werden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.