Eichenzell ist eine Gemeinde im osthessischen Landkreis Fulda.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.145 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36124
Vorwahlen
06659, 06656, 0661 (Schloss Fasanerie)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gerbachshof, Gerbachshof
Gemeinde Eichenzell – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Eichenzell hat mehrere Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Kerzell "Eichendorffstraße", wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, um die städtebauliche Situation zu modernisieren und veraltete Festsetzungen zu ersetzen. Das Plangebiet umfasst etwa 16.900 m2 und soll zu einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung entwickelt werden.
- Bebauungsplan Nr. 34, Gemarkung Eichenzell "Naherholungsgebiet Eichenzell – I.BA", wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, um ein Sondergebiet für Naherholung zu etablieren und kleinere Baumaßnahmen wie Grillhütten oder sanitäre Anlagen zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 8.000 m2 rund um den Eichenzeller Wartturm.
- Bebauungsplan Nr. 37, Ortsteil Eichenzell "Nördliches Steinfeld", wird parallel zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Dieses Projekt soll ein Neubaugebiet erschließen, bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Wohn-, Verkehrs- und Grünflächen sowie eine Kindertagesstätte schaffen. Die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets soll baurechtlich gesichert werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.