Eichstätt ist eine Große Kreisstadt in Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85072
Vorwahl
08421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blumenberg, Buchenhüll, Landershofen, Lüften, Oberwimpasing, Parkhaus, Pietenfeld, Preith, Weißenkirchen, Wimpasing, Wintershof, Ziegelhof
Gemeinde Eichstätt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eichstätt betreffen das Baugebiet Blumenberg West. Hier liegt das Planungsgebiet ca. 2 km westlich des Stadtkerns von Eichstätt und südlich des bestehenden Siedlungsgebietes Blumenberg. Der Bebauungsplan ist seit dem 04.02.2022 rechtskräftig, und die Erschließung des Gebiets erfolgte seit dem 27.11.2023. Das Gebiet soll Wohnraum für mindestens 500 Bürger bieten und umfasst eine Fläche von 11,3 ha zwischen der Blumenberger Straße und der Kinderdorfstraße.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.