Eichstätt ist eine Große Kreisstadt in Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85072
Vorwahl
08421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blumenberg, Buchenhüll, Landershofen, Lüften, Oberwimpasing, Parkhaus, Pietenfeld, Preith, Weißenkirchen, Wimpasing, Wintershof, Ziegelhof
Gemeinde Eichstätt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eichstätt betreffen das Baugebiet Blumenberg West. Hier liegt das Planungsgebiet ca. 2 km westlich des Stadtkerns von Eichstätt und südlich des bestehenden Siedlungsgebietes Blumenberg. Der Bebauungsplan ist seit dem 04.02.2022 rechtskräftig, und die Erschließung des Gebiets erfolgte seit dem 27.11.2023. Das Gebiet soll Wohnraum für mindestens 500 Bürger bieten und umfasst eine Fläche von 11,3 ha zwischen der Blumenberger Straße und der Kinderdorfstraße.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.