Kipfenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85110
Vorwahl
08465
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenberg, Attenzell, Biberg, Böhming, Buch, Dunsdorf, Forstermhle, Gelbelsee, Grösdorf, Irlahll, Kemathen, Kipfenberg, Krut, Oberemmendorf, Regelmannsbrunn, Riedelshof, Schambach, Schelldorf, Altenberg, Attenzell, Biberg, Böhming, Buch, Dunsdorf, Forstermühle, Gelbelsee, Grösdorf, Irlahüll, Kemathen, Krut, Oberemmendorf, Regelmannsbrunn, Riedelshof, Schambach, Schelldorf
Adressen:
1. Gemeinde Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
2. Ordnungsamt Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
3. Standesamt Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
Gemeinde Kipfenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.