Kipfenberg ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5860 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85110
Vorwahl
08465
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenberg, Attenzell, Biberg, Böhming, Buch, Dunsdorf, Forstermhle, Gelbelsee, Grösdorf, Irlahll, Kemathen, Kipfenberg, Krut, Oberemmendorf, Regelmannsbrunn, Riedelshof, Schambach, Schelldorf, Altenberg, Attenzell, Biberg, Böhming, Buch, Dunsdorf, Forstermühle, Gelbelsee, Grösdorf, Irlahüll, Kemathen, Krut, Oberemmendorf, Regelmannsbrunn, Riedelshof, Schambach, Schelldorf
Adressen:
1. Gemeinde Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
2. Ordnungsamt Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
3. Standesamt Kipfenberg
Hauptstraße 24
85110 Kipfenberg
Gemeinde Kipfenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.