Eichstätt ist eine Große Kreisstadt in Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85072
Vorwahl
08421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blumenberg, Buchenhüll, Landershofen, Lüften, Oberwimpasing, Parkhaus, Pietenfeld, Preith, Weißenkirchen, Wimpasing, Wintershof, Ziegelhof
Gemeinde Eichstätt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eichstätt betreffen das Baugebiet Blumenberg West. Hier liegt das Planungsgebiet ca. 2 km westlich des Stadtkerns von Eichstätt und südlich des bestehenden Siedlungsgebietes Blumenberg. Der Bebauungsplan ist seit dem 04.02.2022 rechtskräftig, und die Erschließung des Gebiets erfolgte seit dem 27.11.2023. Das Gebiet soll Wohnraum für mindestens 500 Bürger bieten und umfasst eine Fläche von 11,3 ha zwischen der Blumenberger Straße und der Kinderdorfstraße.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.