Einbeck ist eine ehemalige Hansestadt, ein Mittelzentrum und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Northeim in Südniedersachsen und als niedersächsischer Ausflugsort anerkannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
30.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37574
Vorwahlen
05553, 05554, 05561, 05562, 05563, 05565, 05582
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDreckmorgen, AndenTeichen, Borntal, Hasenjäger, Krummewassermhle, Pinkler, Reinserturm, Waldschlößchen, ZumHabichtstal, AmDreckmorgen, AndenTeichen, Borntal, Hasenjäger, Krummewassermühle, Pinkler, Reinserturm, Waldschlößchen, ZumHabichtstal
Gemeinde Einbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Einbeck sollen several Bauprojekte und Bebauungspläne umgesetzt werden:
- Am Hallenplan und in der Knochenhauerstraße laufen umfangreiche Bauarbeiten, die im Februar starten und bis Ende September für das Alte Rathaus und bis Ende 2026 für das Denkmal-Musterhaus dauern sollen. Diese Arbeiten umfassen den Einbau eines Fahrstuhls, Spezialtiefbauarbeiten und die Sanierung des Musterhauses.
- Im Neubaugebiet "Im Klappenfeld" in Einbeck, OT Drüber, werden acht Wohnbaugrundstücke verkauft. Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen, und die Grundstücke stehen für Bebauung zur Verfügung. Die Veräußerung erfolgt unter Anwendung von Vergabekriterien, die Ortsansässigkeit und soziale Faktoren berücksichtigen.
- Es gibt keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in der Stadt Einbeck selbst, aber es werden bestehende Projekte und Pläne weiterverfolgt, wie der Spaziergang mit Fachbereichsleiter Jens Ellinghaus zeigt, der sich mit Stadtentwicklung und bestehenden baulichen Vorhaben beschäftigt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.