Einbeck ist eine ehemalige Hansestadt, ein Mittelzentrum und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Northeim in Südniedersachsen und als niedersächsischer Ausflugsort anerkannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
30.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37574
Vorwahlen
05553, 05554, 05561, 05562, 05563, 05565, 05582
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDreckmorgen, AndenTeichen, Borntal, Hasenjäger, Krummewassermhle, Pinkler, Reinserturm, Waldschlößchen, ZumHabichtstal, AmDreckmorgen, AndenTeichen, Borntal, Hasenjäger, Krummewassermühle, Pinkler, Reinserturm, Waldschlößchen, ZumHabichtstal
Gemeinde Einbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Einbeck sollen several Bauprojekte und Bebauungspläne umgesetzt werden:
- Am Hallenplan und in der Knochenhauerstraße laufen umfangreiche Bauarbeiten, die im Februar starten und bis Ende September für das Alte Rathaus und bis Ende 2026 für das Denkmal-Musterhaus dauern sollen. Diese Arbeiten umfassen den Einbau eines Fahrstuhls, Spezialtiefbauarbeiten und die Sanierung des Musterhauses.
- Im Neubaugebiet "Im Klappenfeld" in Einbeck, OT Drüber, werden acht Wohnbaugrundstücke verkauft. Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen, und die Grundstücke stehen für Bebauung zur Verfügung. Die Veräußerung erfolgt unter Anwendung von Vergabekriterien, die Ortsansässigkeit und soziale Faktoren berücksichtigen.
- Es gibt keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in der Stadt Einbeck selbst, aber es werden bestehende Projekte und Pläne weiterverfolgt, wie der Spaziergang mit Fachbereichsleiter Jens Ellinghaus zeigt, der sich mit Stadtentwicklung und bestehenden baulichen Vorhaben beschäftigt.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.