Einbeck ist eine ehemalige Hansestadt, ein Mittelzentrum und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Northeim in Südniedersachsen und als niedersächsischer Ausflugsort anerkannt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
30.420 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37574
Vorwahlen
05553, 05554, 05561, 05562, 05563, 05565, 05582
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmDreckmorgen, AndenTeichen, Borntal, Hasenjäger, Krummewassermhle, Pinkler, Reinserturm, Waldschlößchen, ZumHabichtstal, AmDreckmorgen, AndenTeichen, Borntal, Hasenjäger, Krummewassermühle, Pinkler, Reinserturm, Waldschlößchen, ZumHabichtstal
Gemeinde Einbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Einbeck sollen several Bauprojekte und Bebauungspläne umgesetzt werden:
- Am Hallenplan und in der Knochenhauerstraße laufen umfangreiche Bauarbeiten, die im Februar starten und bis Ende September für das Alte Rathaus und bis Ende 2026 für das Denkmal-Musterhaus dauern sollen. Diese Arbeiten umfassen den Einbau eines Fahrstuhls, Spezialtiefbauarbeiten und die Sanierung des Musterhauses.
- Im Neubaugebiet "Im Klappenfeld" in Einbeck, OT Drüber, werden acht Wohnbaugrundstücke verkauft. Die Erschließungsarbeiten sind abgeschlossen, und die Grundstücke stehen für Bebauung zur Verfügung. Die Veräußerung erfolgt unter Anwendung von Vergabekriterien, die Ortsansässigkeit und soziale Faktoren berücksichtigen.
- Es gibt keine aktuellen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen in der Stadt Einbeck selbst, aber es werden bestehende Projekte und Pläne weiterverfolgt, wie der Spaziergang mit Fachbereichsleiter Jens Ellinghaus zeigt, der sich mit Stadtentwicklung und bestehenden baulichen Vorhaben beschäftigt.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.