Eisenberg ist die Kreisstadt des Saale-Holzland-Kreises in Thüringen und liegt auf halbem Weg zwischen Jena und Gera.
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
10.842 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07607
Vorwahl
036691
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlenhof, IndenZwölfmorgen, Seltenbach, SOS-Kinderdorf, Walzwerk, Erlenhof, IndenZwölfmorgen, Seltenbach, SOS-Kinderdorf, Walzwerk
Gemeinde Eisenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Eisenberg ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes an der Jenaer Straße 40 geplant. Der Stadtrat hat sich im Februar 2022 für die Entwicklung des Standortes als Verwaltungsstandort ausgesprochen, und im März 2022 stimmte der Kreistag dem Kauf des Baugrundstücks zu. Das neue Verwaltungsgebäude soll etwa 250 Mitarbeiter unterbringen und die bisher auf 17 Standorte verteilte Kreisverwaltung bündeln. Die Planung umfasst auch die Schaffung notwendiger Stellplätze und eine barrierefreie Erreichbarkeit. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt, da es sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen handelt.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.