Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
Erlassen wird sie:
Dauer:
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
Eine nachhaltige Entwicklung,
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
Menschenwürdige Umwelt,
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
Klimaschutz und Klimaanpassung,
Städtebauliche Gestalt
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
Denkmalschutz,
Belange des Umweltschutzes
Belange der Wirtschaft
Belange des Verkehrs.