Elchingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89275, 89081Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0731, 07308
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Elchingen
Gemeinde Elchingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elchingen ist derzeit kein kommunaler Bauplatz verfügbar, der letzte Bauplatz im Bereich des Bebauungsplans „Großkuchener Weg – Nord II“ wurde im August 2020 verkauft. Der Gemeinderat der Stadt Neresheim beschloss im April 2024 den Bebauungsplan „Großkuchener Weg – Nord III“ für 25 Wohnbauplätze, davon drei für Mehrfamilienhäuser. Die Erschließung beginnt Ende September 2024 und soll bis zum 2. Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bau eines Solarparks in Elchingen/Salach, der auf einer Fläche von etwa 14,5 ha errichtet werden soll. Der Vorhabenträger ist die Energiebauern GmbH, und die Erschließung des Sondergebiets erfolgt über bestehende Straßen und Wege.
Weitere Baumaßnahmen in Elchingen umfassen die Sanierung der Fuchsgasse, die Errichtung eines Unterstands für das Gemeinde- und Kinderhaus und den Neubau eines Aufzugs in der Härtsfeldschule.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.