Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Oberdischingen

Oberdischingen ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Einwohner
2245 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89610
Vorwahl
07305
Adresse der Gemeinde
Schlossplatz 9, 89610 Oberdischingen
Schlossplatz 9, 89610 Oberdischingen 89610 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Oberdischingen, Hauptstraße 1, 89604 Oberdischingen
2. Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Bahnhofstraße 2, 89073 Ulm
3. Amtsgericht Ulm, Wiblinger Straße 1, 89073 Ulm
Gemeinde Oberdischingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.