Elmshorn (plattdeutsch: Elveshorn und Elmshoorn) ist eine Mittelstadt in Schleswig-Holstein. Die Stadt an der Krückau, einem Nebenfluss der Elbe, liegt etwa 30 Kilometer nordwestlich von Hamburg
Bundesland
Kreis
Einwohner
50.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25335–25337
Vorwahl
04121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmhle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe, Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmühle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe
Gemeinde Elmshorn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elmshorn und den umliegenden Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land gibt es plusieurs laufende und geplante Bebauungsplanverfahren:
- In der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gibt es den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet südlich und westlich der Straße "Wiesengrund" und östlich der Straße, sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Fasanenweg" und westlich der Straße "Rosenstraße".
- In der Gemeinde Raa-Besenbek ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 westlich der Gemeindestraße Besenbek in der öffentlichen Auslegung.
- In der Stadt Elmshorn selbst sind mehrere Bebauungspläne in Bearbeitung, darunter der Bebauungsplan Nr. 158 westlich Ramskamp/Wittenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 161 Erich-Ollenhauer-Weg, Bebauungsplan Nr. 193 Gewerbepark Bokhorst und weitere.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.