Das vorwiegend industriell geprägte Elmshorn ist mit knapp 49.000 Einwohnern und einem Einzugsgebiet mit rund 120.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt des Bundeslandes. Die Stadt an der Krückau, einem Nebenfluss der Elbe, liegt etwa 30 Kilometer nordwestlich von Hamburg
Bundesland
Kreis
Einwohner
50.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25335–25337
Vorwahl
04121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmhle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe, Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmühle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe
Gemeinde Elmshorn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elmshorn und den umliegenden Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land gibt es plusieurs laufende und geplante Bebauungsplanverfahren:
- In der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gibt es den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet südlich und westlich der Straße "Wiesengrund" und östlich der Straße, sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Fasanenweg" und westlich der Straße "Rosenstraße".
- In der Gemeinde Raa-Besenbek ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 westlich der Gemeindestraße Besenbek in der öffentlichen Auslegung.
- In der Stadt Elmshorn selbst sind mehrere Bebauungspläne in Bearbeitung, darunter der Bebauungsplan Nr. 158 westlich Ramskamp/Wittenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 161 Erich-Ollenhauer-Weg, Bebauungsplan Nr. 193 Gewerbepark Bokhorst und weitere.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.