Elmshorn (plattdeutsch: Elveshorn und Elmshoorn) ist eine Mittelstadt in Schleswig-Holstein. Das vorwiegend industriell geprägte Elmshorn ist mit knapp 49.000 Einwohnern und einem Einzugsgebiet mit rund 120.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt des Bundeslandes
Bundesland
Kreis
Einwohner
50.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25335–25337
Vorwahl
04121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmhle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe, Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmühle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe
Gemeinde Elmshorn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elmshorn und den umliegenden Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land gibt es plusieurs laufende und geplante Bebauungsplanverfahren:
- In der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gibt es den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet südlich und westlich der Straße "Wiesengrund" und östlich der Straße, sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Fasanenweg" und westlich der Straße "Rosenstraße".
- In der Gemeinde Raa-Besenbek ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 westlich der Gemeindestraße Besenbek in der öffentlichen Auslegung.
- In der Stadt Elmshorn selbst sind mehrere Bebauungspläne in Bearbeitung, darunter der Bebauungsplan Nr. 158 westlich Ramskamp/Wittenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 161 Erich-Ollenhauer-Weg, Bebauungsplan Nr. 193 Gewerbepark Bokhorst und weitere.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.