Das vorwiegend industriell geprägte Elmshorn ist mit knapp 49.000 Einwohnern und einem Einzugsgebiet mit rund 120.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt des Bundeslandes. Elmshorn (plattdeutsch: Elveshorn und Elmshoorn) ist eine Mittelstadt in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
50.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
25335–25337
Vorwahl
04121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmhle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe, Bullendorf, Finkenburg, GrauerEsel, Heidmühle, Himmel, Holstendorf, KleinSonnendeich, Ramskamp, Rotenlehm, Sandhöhe
Gemeinde Elmshorn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elmshorn und den umliegenden Gemeinden des Amtes Elmshorn-Land gibt es plusieurs laufende und geplante Bebauungsplanverfahren:
- In der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gibt es den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet südlich und westlich der Straße "Wiesengrund" und östlich der Straße, sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße "Fasanenweg" und westlich der Straße "Rosenstraße".
- In der Gemeinde Raa-Besenbek ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 westlich der Gemeindestraße Besenbek in der öffentlichen Auslegung.
- In der Stadt Elmshorn selbst sind mehrere Bebauungspläne in Bearbeitung, darunter der Bebauungsplan Nr. 158 westlich Ramskamp/Wittenberger Straße, Bebauungsplan Nr. 161 Erich-Ollenhauer-Weg, Bebauungsplan Nr. 193 Gewerbepark Bokhorst und weitere.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.