Quickborn ist eine Stadt im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein (Deutschland).
Bundesland
Kreis
Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25451
Vorwahl
04106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden, Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden
Adressen:
1. Stadt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
2. Kreis Pinneberg
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg
3. Einwohnermeldeamt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
Gemeinde Quickborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Quickborn hat Vorschläge unterbreitet, um die überdimensionierte Hillwood-Ansiedlung in Ellerau zu verhindern und den Weg für neue Pläne zu öffnen. Dazu soll die Gemeinde Ellerau der Quickborner Fachaufsichtsbeschwerde beitreten, um Eilrechtsschutz zu ersuchen und gegen die Baugenehmigung zu klagen. Zudem soll Ellerau unverzüglich in die Planung für neue Bebauungspläne einsteigen und Veränderungssperren setzen.
Es gibt zehn Gründe gegen das Hillwood-Bauvorhaben, darunter die Versiegelung von 71.820 qm Fläche, die unzureichende Erschließung für den Logistikverkehr, die erhöhte Gefährdung von Schülern und Fußgängern durch den Schwerlastverkehr, und die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung und Neubudgetierung verschiedener Verkehrs- und Infrastrukturprojekte in Quickborn.
Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen hat sich besorgt über die Pläne geäußert und das Quickborner Engagement gelobt. Die Stadt Quickborn unterstützt Ellerau bei der Entwicklung eines zeitgemäßen Bebauungsplans für eine umwelt- und menschenverträgliche Gewerbeansiedlung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.