Quickborn ist eine Stadt im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein (Deutschland).
Bundesland
Kreis
Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25451
Vorwahl
04106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden, Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden
Adressen:
1. Stadt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
2. Kreis Pinneberg
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg
3. Einwohnermeldeamt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
Gemeinde Quickborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Quickborn hat Vorschläge unterbreitet, um die überdimensionierte Hillwood-Ansiedlung in Ellerau zu verhindern und den Weg für neue Pläne zu öffnen. Dazu soll die Gemeinde Ellerau der Quickborner Fachaufsichtsbeschwerde beitreten, um Eilrechtsschutz zu ersuchen und gegen die Baugenehmigung zu klagen. Zudem soll Ellerau unverzüglich in die Planung für neue Bebauungspläne einsteigen und Veränderungssperren setzen.
Es gibt zehn Gründe gegen das Hillwood-Bauvorhaben, darunter die Versiegelung von 71.820 qm Fläche, die unzureichende Erschließung für den Logistikverkehr, die erhöhte Gefährdung von Schülern und Fußgängern durch den Schwerlastverkehr, und die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung und Neubudgetierung verschiedener Verkehrs- und Infrastrukturprojekte in Quickborn.
Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen hat sich besorgt über die Pläne geäußert und das Quickborner Engagement gelobt. Die Stadt Quickborn unterstützt Ellerau bei der Entwicklung eines zeitgemäßen Bebauungsplans für eine umwelt- und menschenverträgliche Gewerbeansiedlung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.