Quickborn ist eine Stadt im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein (Deutschland).
Bundesland
Kreis
Einwohner
22.015 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25451
Vorwahl
04106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden, Brickelnfeld, Hohenhorst, Seybruch, Waldfrieden
Adressen:
1. Stadt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
2. Kreis Pinneberg
Am Rathaus 1
25421 Pinneberg
3. Einwohnermeldeamt Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
Gemeinde Quickborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Quickborn hat Vorschläge unterbreitet, um die überdimensionierte Hillwood-Ansiedlung in Ellerau zu verhindern und den Weg für neue Pläne zu öffnen. Dazu soll die Gemeinde Ellerau der Quickborner Fachaufsichtsbeschwerde beitreten, um Eilrechtsschutz zu ersuchen und gegen die Baugenehmigung zu klagen. Zudem soll Ellerau unverzüglich in die Planung für neue Bebauungspläne einsteigen und Veränderungssperren setzen.
Es gibt zehn Gründe gegen das Hillwood-Bauvorhaben, darunter die Versiegelung von 71.820 qm Fläche, die unzureichende Erschließung für den Logistikverkehr, die erhöhte Gefährdung von Schülern und Fußgängern durch den Schwerlastverkehr, und die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung und Neubudgetierung verschiedener Verkehrs- und Infrastrukturprojekte in Quickborn.
Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen hat sich besorgt über die Pläne geäußert und das Quickborner Engagement gelobt. Die Stadt Quickborn unterstützt Ellerau bei der Entwicklung eines zeitgemäßen Bebauungsplans für eine umwelt- und menschenverträgliche Gewerbeansiedlung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.