Bebauungsplan24
Epfenbach
Epfenbach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg mit etwa 2500 Einwohnern
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2391 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74925
Vorwahl
07263
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Keitenhöfe, Keitenhöfe
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
bebauungsplan ochsenwerder, bebauungsplan reutlingen, haustypen bebauungsplan, bebauungsplan brandenburg, bebauungsplan berlin altglienicke, bebauungsplan langenhagen, bebauungsplan wuppertal, bebauungsplan bad schwalbach, aufstellungsbeschluss bebauungsplan, bebauungsplan neuss
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
-
Eine nachhaltige Entwicklung,
-
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
-
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
-
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
-
Menschenwürdige Umwelt,
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
-
Klimaschutz und Klimaanpassung,
-
Städtebauliche Gestalt
-
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
-
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
-
Denkmalschutz,
-
Belange des Umweltschutzes
-
Belange der Wirtschaft
-
Belange des Verkehrs.