Dezember 1974 durch den Zusammenschluss der vormals selbständigen Orte Lobenfeld und Waldwimmersbach. Lobbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Rhein-Neckar-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2353 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74931
Vorwahl
06226
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lobbach
Hauptstraße 1
74931 Lobbach
2. Ordnungsamt Lobbach
Hauptstraße 1
74931 Lobbach
3. Finanzamt Heidelberg
Poststraße 2
69115 Heidelberg
Gemeinde Lobbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Lobbach hat dem Bebauungsplan für das Gebiet "Stahlberg" zugestimmt, wo ein zweiter Solarpark in der Planung ist.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.