Eschwege liegt als Kreisstadt im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Werra-Meißner-Kreis
Einwohner
19.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37269
Vorwahlen
05651, 05652
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BlaueKuppe, Friedrichsruh, Hundsrck, Lautenbach, NeueMhle, Niederhone, Pochmhle, Queckmhle, Schlierbach, Strahlshausen, Vogelsburg, BlaueKuppe, Friedrichsruh, Hundsrück, Lautenbach, NeueMühle, Niederhone, Pochmühle, Queckmühle, Schlierbach, Strahlshausen, Vogelsburg
Gemeinde Eschwege – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Nachrichten oder Informationen zu Bebauungsplänen in Eschwege in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Bebauungsplänen in der Gemeinde Wehretal und Hotelneubauten in verschiedenen deutschen Städten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.