Essing ist ein Markt im Altmühltal im niederbayerischen Landkreis Kelheim in Bayern und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93343
Vorwahl
09447
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altessing, Eisensdorf, Felsenhäusl, Heidenstein, Hiersdorf, Kastlhof, Osterholzen, Osterthal, Pillhausen, Randeck, Rappelshofen, Riedhof, Sausthal, Schellneck, Weihermhle, Altessing, Eisensdorf, Felsenhäusl, Heidenstein, Hiersdorf, Kastlhof, Osterholzen, Osterthal, Pillhausen, Randeck, Rappelshofen, Riedhof, Sausthal, Schellneck, Weihermühle
Gemeinde Essing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf