Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kelheim

Kelheim ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Niederbayern und liegt an Donau und Main-Donau-Kanal zwischen Ingolstadt und Regensburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
16.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93309
Vorwahl
09441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau, Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau
Adressen:
1. Stadt Kelheim, Rathausplatz 1, 93309 Kelheim
2. Landratsamt Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
3. Finanzamt Regensburg - Dienststelle Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelheim umfassen die Änderung und Überarbeitung verschiedener Bebauungs- und Grünordnungspläne.

- Der Bauausschuss der Stadt Kelheim hat am 17.07.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 127 "Solarpark Thaldorf" beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Großberghofen-Siedlung" durch das Deckblatt Nr. 01 wurde im Oktober 2023 für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gebilligt.
- Weitere Überarbeitungen und Änderungen betreffen die Bebauungs- und Grünordnungspläne Nr. 36 "Am Pflegerspitz", Nr. 45 "Geishof-Erweiterung-Überarbeitung" und andere.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.