Kelheim ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Niederbayern und liegt an Donau und Main-Donau-Kanal zwischen Ingolstadt und Regensburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
16.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93309
Vorwahl
09441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau, Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau
Adressen:
1. Stadt Kelheim, Rathausplatz 1, 93309 Kelheim
2. Landratsamt Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
3. Finanzamt Regensburg - Dienststelle Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelheim umfassen die Änderung und Überarbeitung verschiedener Bebauungs- und Grünordnungspläne.
- Der Bauausschuss der Stadt Kelheim hat am 17.07.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 127 "Solarpark Thaldorf" beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Großberghofen-Siedlung" durch das Deckblatt Nr. 01 wurde im Oktober 2023 für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gebilligt.
- Weitere Überarbeitungen und Änderungen betreffen die Bebauungs- und Grünordnungspläne Nr. 36 "Am Pflegerspitz", Nr. 45 "Geishof-Erweiterung-Überarbeitung" und andere.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.