Fürth (fränkisch: Färdd?/i) ist eine kreisfreie Großstadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken. Sie bildet zusammen mit den Städten Nürnberg und Erlangen ein Städtedreieck, das das Kernland des Ballungsraumes Nürnberg darstellt
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
129.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90762–90768
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, AmButterpfad, Kronach, Mittelwasungen, Oberfürberg, Oberwasungen, Plesten, Recktenwaldsmühle, Ronhof, Sack, Unterwasungen
Gemeinde Fürth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 495 für den Bereich Furth-Süd, Further Straße/Josefstraße, ist bis zum 24. Juni 2024 zur öffentlichen Auslegung und für Stellungnahmen geöffnet. Dieser Plan sieht die Entwicklung eines neuen, vielfältigen Stadtquartiers mit Wohnen, Nahversorgung, Dienstleistungen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen vor.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 für den Bereich um die Gustavstraße zurückgewiesen, was zur Folge hat, dass die Änderung des Bebauungsplans endgültig unwirksam ist.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.