Feldkirchen-Westerham ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, die aus den Gemeinden Vagen/Westerham, Feldkirchen und Höhenrain entstanden ist.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.055 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83620
Vorwahlen
08063, 08062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, ™tz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus, Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, Ötz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus
Gemeinde Feldkirchen-Westerham – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Feldkirchen-Westerham beinhalten die fortlaufende Bereitstellung und Aktualisierung der Bebauungspläne über die Homepage der Gemeinde, da die Hinterlegung im BayernAtlas noch nicht abgeschlossen ist.
Es gibt verschiedene Bauanträge und -vorhaben, die in den jüngsten Sitzungen des Bauausschusses behandelt wurden, wie den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses in Westerham, den Umbau und die Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Goldbachstraße, und den Neubau eines Einfamilienhauses in der Jägerkampstraße.
Zudem wurden Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie der 11. Änderung des Bebauungsplanes "Aschbach/Altenburg" und der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 im Bereich des Pfarrer-Huber-Rings, diskutiert und beschlossen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.