Feldkirchen-Westerham ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, die aus den Gemeinden Vagen/Westerham, Feldkirchen und Höhenrain entstanden ist.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.055 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83620
Vorwahlen
08063, 08062
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, ™tz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus, Arnhofen, Erb, Esterndorf, Eutenhausen, Haus, Hofberg, Holzolling, Kleinhöhenkirchen, Mittenkirchen, Narring, Niederaltenburg, Oberlaus, Oberstetten, Oed, Ötz, Pups, Sonderdilching, Unterlaus
Gemeinde Feldkirchen-Westerham – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Feldkirchen-Westerham beinhalten die fortlaufende Bereitstellung und Aktualisierung der Bebauungspläne über die Homepage der Gemeinde, da die Hinterlegung im BayernAtlas noch nicht abgeschlossen ist.
Es gibt verschiedene Bauanträge und -vorhaben, die in den jüngsten Sitzungen des Bauausschusses behandelt wurden, wie den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses in Westerham, den Umbau und die Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Goldbachstraße, und den Neubau eines Einfamilienhauses in der Jägerkampstraße.
Zudem wurden Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen, wie der 11. Änderung des Bebauungsplanes "Aschbach/Altenburg" und der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 im Bereich des Pfarrer-Huber-Rings, diskutiert und beschlossen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet