Fernwald ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7048 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35463
Vorwahlen
06404, 0641
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fernwald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Fernwald plant die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung eines Grundstücks im Ortsteil Steinbach im Kreuzungsbereich der Straßen Hellenweg und Lahnstraße durch den Bebauungsplan „Wohnquartier Lahnstraße“. Dieser Plan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung durchgeführt. Der Planstand datiert vom 02.02.2024 und umfasst die Flurstücke 417/1 und 424/1 in der Gemarkung Steinbach.
Zudem hat die Gemeinde Fernwald eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans Mittelhessen 2010 beantragt, um weitere Wohnsiedlungsflächen und gewerbliche Bauflächen auszuweisen, da der bisherige maximal zulässige Wohnsiedlungsflächenbedarf bereits überschritten wurde.
Die Bauleitplanverfahren in Fernwald schreiten zügig voran, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und der Anpassung der Flächennutzungspläne entsprechend den neuen Bebauungsplänen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.