Fernwald ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7048 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35463
Vorwahlen
06404, 0641
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Fernwald plant die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung eines Grundstücks im Ortsteil Steinbach im Kreuzungsbereich der Straßen Hellenweg und Lahnstraße durch den Bebauungsplan „Wohnquartier Lahnstraße“. Dieser Plan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung durchgeführt. Der Planstand datiert vom 02.02.2024 und umfasst die Flurstücke 417/1 und 424/1 in der Gemarkung Steinbach.
Zudem hat die Gemeinde Fernwald eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans Mittelhessen 2010 beantragt, um weitere Wohnsiedlungsflächen und gewerbliche Bauflächen auszuweisen, da der bisherige maximal zulässige Wohnsiedlungsflächenbedarf bereits überschritten wurde.
Die Bauleitplanverfahren in Fernwald schreiten zügig voran, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und der Anpassung der Flächennutzungspläne entsprechend den neuen Bebauungsplänen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.