Fernwald ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7048 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35463
Vorwahlen
06404, 0641
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fernwald – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Fernwald plant die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung eines Grundstücks im Ortsteil Steinbach im Kreuzungsbereich der Straßen Hellenweg und Lahnstraße durch den Bebauungsplan „Wohnquartier Lahnstraße“. Dieser Plan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung durchgeführt. Der Planstand datiert vom 02.02.2024 und umfasst die Flurstücke 417/1 und 424/1 in der Gemarkung Steinbach.
Zudem hat die Gemeinde Fernwald eine Abweichung von den Zielen des Regionalplans Mittelhessen 2010 beantragt, um weitere Wohnsiedlungsflächen und gewerbliche Bauflächen auszuweisen, da der bisherige maximal zulässige Wohnsiedlungsflächenbedarf bereits überschritten wurde.
Die Bauleitplanverfahren in Fernwald schreiten zügig voran, mit Schwerpunkt auf Innenentwicklung und der Anpassung der Flächennutzungspläne entsprechend den neuen Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.