Frankfurt am Main ist mit 746.878 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Deutschlands
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Einwohner
759.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
60306–60599, 65929–65936
Vorwahlen
069, 06101, 06109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat von Frankfurt am Main hat im April 2024 den neuen Hochhausentwicklungsplan beschlossen. Dieser Plan sieht bis 2040 die Errichtung von 14 neuen Gebäuden über 60 Meter vor und zielt auf eine behutsame Erweiterung der Frankfurter Skyline ab. Es wird auf eine öffentliche Nutzung und gemischt genutzte Hochhäuser statt monofunktionaler Bürotürme abgezielt.
Zudem arbeitet die Stadt an der Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen im östlichen Gutleuthafen in ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil durch den Bebauungsplan Nr. 934.
Der Masterplan Industrie Frankfurt am Main soll einen Rahmen für die langfristige Weiterentwicklung der Industrie schaffen und zusätzliche Flächen im Stadtraum ausweisen.
Die Stadt plant auch, den Osthafen bis 2050 als Gewerbegebiet zu sichern, trotz politischer Initiativen, die Umwidmungen von Teilflächen in Betracht ziehen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung