Frankfurt am Main ist mit 746.878 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Deutschlands
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Einwohner
759.224 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
60306–60599, 65929–65936
Vorwahlen
069, 06101, 06109
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat von Frankfurt am Main hat im April 2024 den neuen Hochhausentwicklungsplan beschlossen. Dieser Plan sieht bis 2040 die Errichtung von 14 neuen Gebäuden über 60 Meter vor und zielt auf eine behutsame Erweiterung der Frankfurter Skyline ab. Es wird auf eine öffentliche Nutzung und gemischt genutzte Hochhäuser statt monofunktionaler Bürotürme abgezielt.
Zudem arbeitet die Stadt an der Umwandlung von gewerblich genutzten Flächen im östlichen Gutleuthafen in ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil durch den Bebauungsplan Nr. 934.
Der Masterplan Industrie Frankfurt am Main soll einen Rahmen für die langfristige Weiterentwicklung der Industrie schaffen und zusätzliche Flächen im Stadtraum ausweisen.
Die Stadt plant auch, den Osthafen bis 2050 als Gewerbegebiet zu sichern, trotz politischer Initiativen, die Umwidmungen von Teilflächen in Betracht ziehen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.