Frechen ist eine Stadt des Rheinischen Braunkohlereviers im Rhein-Erft-Kreis und grenzt westlich an Köln in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
52.155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50226
Vorwahl
02234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frechen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Frechen sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:
- Ein neues Baugebiet in Habbelrath zwischen der Ammerstraße und dem Rekultivierungswald des ehemaligen Tagebaus Frechen wird entwickelt. RWE Power wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 mit der Erschließung beginnen und gleichzeitig die Vermarktung der Baugrundstücke starten. Geplant sind 120 Wohneinheiten und der Bau einer Kindertagesstätte sowie der Ausbau weiterer Grundschulplätze.
- Das Rhenania-Quartier auf dem ehemaligen Keramogelände entlang der Bonnstraße wird für über 100 Millionen Euro entwickelt. Abbrucharbeiten laufen planmäßig und der Baubeginn ist für 2026 geplant. Das Quartier soll 665 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und gewerbliche Flächen umfassen.
- Die Stadt Frechen hat eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren für das Rhenania-Quartier gestartet, wo Bürger bis Ende September Stellungnahmen abgeben können.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.