Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Bedburg

Sie gehört zum Rhein-Erft-Kreis im Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
23.867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50181
Vorwahlen
02272, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Am Rathaus 1, 50181 Bedburg
Am Rathaus 1, 50181 Bedburg 50181 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Blerichen, Broich, Buchholz, Gommershoven, KirdorferMhle, Lipp, Oppendorf, Winkelheim, Blerichen, Broich, Buchholz, Gommershoven, KirdorferMühle, Lipp, Oppendorf, Winkelheim
Gemeinde Bedburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet an der A61 beschlossen, das auf rund 40 Hektar neue Gewerbebetriebe und dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen soll. Das Gewerbegebiet wird mit viel Grünflächen und begrünten Gebäuden ausgestattet und umfasst zusätzliche Maßnahmen zum Sichtschutz, wie den Anlag eines bepflanzten Erdwalls.

Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verkehrslast, da der Schwerverkehr 17,2 Prozent der gesamten Benutzung der A61 ausmacht und es an Informationen über die Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern fehlt.

In der Gemeinde Bedburg-Hau wurde der Beschluss zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Schneppenbaum Nr. 22 „Op de Högt“ gefasst, um den veränderten Wohnvorstellungen und -bedarfen, insbesondere nach der Covid-19-Pandemie, Rechnung zu tragen.

Weitere Bebauungspläne in Bedburg umfassen verschiedene Projekte wie die Erweiterung von Wohngebieten, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Änderung bestehender Bebauungspläne in verschiedenen Ortsteilen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan Bedburg