Bedburg ist eine Stadt im Rheinland in Nordrhein-Westfalen mit rund 25.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
23.867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50181
Vorwahlen
02272, 02463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blerichen, Broich, Buchholz, Gommershoven, KirdorferMhle, Lipp, Oppendorf, Winkelheim, Blerichen, Broich, Buchholz, Gommershoven, KirdorferMühle, Lipp, Oppendorf, Winkelheim
Gemeinde Bedburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet an der A61 beschlossen, das auf rund 40 Hektar neue Gewerbebetriebe und dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen soll. Das Gewerbegebiet wird mit viel Grünflächen und begrünten Gebäuden ausgestattet und umfasst zusätzliche Maßnahmen zum Sichtschutz, wie den Anlag eines bepflanzten Erdwalls.
Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich der Verkehrslast, da der Schwerverkehr 17,2 Prozent der gesamten Benutzung der A61 ausmacht und es an Informationen über die Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern fehlt.
In der Gemeinde Bedburg-Hau wurde der Beschluss zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Schneppenbaum Nr. 22 „Op de Högt“ gefasst, um den veränderten Wohnvorstellungen und -bedarfen, insbesondere nach der Covid-19-Pandemie, Rechnung zu tragen.
Weitere Bebauungspläne in Bedburg umfassen verschiedene Projekte wie die Erweiterung von Wohngebieten, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Änderung bestehender Bebauungspläne in verschiedenen Ortsteilen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.