Seit dem 19. März 2012 führt Kerpen den offiziellen Zusatz Kolpingstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
66.294 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50169, 50170, 50171
Vorwahlen
02237, 02273, 02275
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Langenich, Loogh, Langenich, Loogh
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
2. Bürgeramt Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
3. Finanzamt Kerpen
Wilhelmstraße 4
50170 Kerpen
Gemeinde Kerpen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen entsteht ein neues Wohnquartier an der Maximilianstraße in Kerpen-Türnich, waarbei die Deutsche Reihenhaus AG 92 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern plant.
Ein weiteres Projekt ist das Glashütten-Quartier in Kerpen-Sindorf, wo DLE Land Development bis zu 160 neue Wohnungen sowie Nahversorger, Handel, Gewerbe und eine Kindertagesstätte realisieren will. Dieses urbane, gemischte Quartier entsteht auf einem etwa 4,5 ha großen Areal einer ehemaligen Glasfabrik.
Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bebauungsplanänderungsverfahren für das Glashütten-Quartier auf den Weg gebracht, mit dem Fokus auf Wohnnutzung und weiteren Einrichtungen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.