März 2012 führt Kerpen den offiziellen Zusatz Kolpingstadt. Die Stadt liegt im rheinischen Braunkohlerevier und in der Kölner Bucht nur wenige Kilometer westlich von Köln
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
66.294 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50169, 50170, 50171
Vorwahlen
02237, 02273, 02275
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Langenich, Loogh, Langenich, Loogh
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
2. Bürgeramt Kerpen
Rathausplatz 1
50170 Kerpen
3. Finanzamt Kerpen
Wilhelmstraße 4
50170 Kerpen
Gemeinde Kerpen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kerpen entsteht ein neues Wohnquartier an der Maximilianstraße in Kerpen-Türnich, waarbei die Deutsche Reihenhaus AG 92 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern plant.
Ein weiteres Projekt ist das Glashütten-Quartier in Kerpen-Sindorf, wo DLE Land Development bis zu 160 neue Wohnungen sowie Nahversorger, Handel, Gewerbe und eine Kindertagesstätte realisieren will. Dieses urbane, gemischte Quartier entsteht auf einem etwa 4,5 ha großen Areal einer ehemaligen Glasfabrik.
Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bebauungsplanänderungsverfahren für das Glashütten-Quartier auf den Weg gebracht, mit dem Fokus auf Wohnnutzung und weiteren Einrichtungen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.