Freilassing, bis 1923 Salzburghofen, ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land. Sie bildet zusammen mit Bad Reichenhall das gemeinsame Oberzentrum Bad Reichenhall/Freilassing
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
17.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83395
Vorwahl
08654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth, Aumühle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Ödhof, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth
Gemeinde Freilassing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Freilassing hat kürzlich several Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanung ergriffen:
- Der Bauausschuss hat eine Änderung des Bebauungsplans samt Veränderungssperre für den Bereich um das Areal an der Eichetstraße 6 auf den Weg gebracht, um die Planungen für ein Flüchtlings-Containerdorf zu verhindern.
- Es gibt einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Gesundheitscampus Freilassing an der Vinzentiusstraße“, der die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen für Gesundheits-, Kranken- und Altenversorgung umfasst.
- Der Neubau der Berufsschule in Freilassing soll voraussichtlich Mitte 2024 endgültig beschlossen werden und ist Teil des Bebauungsplans »Bildungszentrum am Bahnhof«.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.