Freilassing, bis 1923 Salzburghofen, ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Berchtesgadener Land. Der Ort entwickelte sich nach Eröffnung der Bahnstrecke München-Salzburg mit seinem großen Grenz- und Knotenbahnhof zur Eisenbahnerstadt und ist heute die wirtschaftsstärkste Kommune des Landkreises mit enger Verflechtung zur benachbarten österreichischen Landeshauptstadt Salzburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
17.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83395
Vorwahl
08654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aumhle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth, Aumühle, Brodhausen, Eham, Hagen, Hofham, Hub, Klebing, Lohen, Maulfurth, Obereichet, Ödhof, Perach, Sailen, Schaiding, Schiffmoning, Stetten, Untereichet, Wassermauth
Gemeinde Freilassing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Freilassing hat kürzlich several Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanung ergriffen:
- Der Bauausschuss hat eine Änderung des Bebauungsplans samt Veränderungssperre für den Bereich um das Areal an der Eichetstraße 6 auf den Weg gebracht, um die Planungen für ein Flüchtlings-Containerdorf zu verhindern.
- Es gibt einen Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Gesundheitscampus Freilassing an der Vinzentiusstraße“, der die Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen für Gesundheits-, Kranken- und Altenversorgung umfasst.
- Der Neubau der Berufsschule in Freilassing soll voraussichtlich Mitte 2024 endgültig beschlossen werden und ist Teil des Bebauungsplans »Bildungszentrum am Bahnhof«.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.