Frohburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen, an der Grenze zu Thüringen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04654
Vorwahlen
034348, 034341, 034344, 034345
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frohburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Frohburg hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 beschlossen, die Erschließung und Entwicklung des geplanten Baugebietes an der Leipziger Straße vorerst nicht fortzusetzen. Der Bebauungsplan soll jedoch im kommenden Jahr zum Abschluss gebracht werden, aber eine Erschließung des Gebietes und die Vermarktung der Grundstücke ist aktuell nicht geplant.
Ein neues Nahversorgungszentrum in der Bahnhofstraße ist im Bau, nachdem am 21.11.2024 der symbolische erste Spatenstich erfolgte. Hier entstehen neben einem EDEKA-Markt, Verkaufsflächen für Rossmann und Ernsting‘s family, auch ein Wohngebiet mit Grundstücken für Mehr- und Einfamilienhäuser.
Zudem läuft das Bebauungsplanverfahren für den Gewerbepark Frohburg, wo sich auf gut 56 Hektar Gewerbe ansiedeln sollen, und es wird erwartet, dass bis Sommer 2025 das Baurecht erteilt wird.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.