Frohburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen, an der Grenze zu Thüringen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04654
Vorwahlen
034348, 034341, 034344, 034345
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frohburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Frohburg hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 beschlossen, die Erschließung und Entwicklung des geplanten Baugebietes an der Leipziger Straße vorerst nicht fortzusetzen. Der Bebauungsplan soll jedoch im kommenden Jahr zum Abschluss gebracht werden, aber eine Erschließung des Gebietes und die Vermarktung der Grundstücke ist aktuell nicht geplant.
Ein neues Nahversorgungszentrum in der Bahnhofstraße ist im Bau, nachdem am 21.11.2024 der symbolische erste Spatenstich erfolgte. Hier entstehen neben einem EDEKA-Markt, Verkaufsflächen für Rossmann und Ernsting‘s family, auch ein Wohngebiet mit Grundstücken für Mehr- und Einfamilienhäuser.
Zudem läuft das Bebauungsplanverfahren für den Gewerbepark Frohburg, wo sich auf gut 56 Hektar Gewerbe ansiedeln sollen, und es wird erwartet, dass bis Sommer 2025 das Baurecht erteilt wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.