Fronreute ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Ravensburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
4960 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88273
Vorwahlen
07502, 07505
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Fronreute – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat den Bebauungsplanentwurf „Breite II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.09.2021 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und erneut auslegt werden.
Zudem wurden mehrere Bauvorhaben genehmigt, die teilweise von den Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne abweichen, wie der Umbau eines Einfamilienhauses in Biegenburg und der Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Brühl, für die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt wurden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.