Fürstenau ist eine Stadt in der gleichnamigen Samtgemeinde Fürstenau im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49584
Vorwahl
05901
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achelbrock, Bedinghausen, GroßeHaar, Hagenbeck, Harpke, Hörsten, Holle, Hollenstede, KleinBokern, Kranenpool, Lonne, Lonnerbecke, Losekamp, Lütkeberge, Neuenstadt, Poggenort, Settrup, Sültemühle, Wegemühlen, Welperort
Gemeinde Fürstenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Fürstenau umfassen folgende Punkte:
- Bauleitplanung der Gemeinde Berge: Bebauungsplan 20 Berge-Mitte (13.03.2024)
- Bebauungsplan 21 „Berge-Nord“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan 22 „Sondergebiet Energiepark Berge-Nord“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan 23 „Sondergebiet Energiepark Berge-Süd“ in Berge (25.04.2024)
- Bebauungsplan Nr. 9 „Erweiterung Baugebiet Plaggenesch“ in Grafeld (16.10.2024)
- Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Utdrift Erweiterung“ der Stadt Fürstenau (28.06.2024)
- Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Sellberg“ – 1. Änderung der Stadt Fürstenau (09.06.2024)
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.