Zusammen mit Nürnberg, Erlangen und Schwabach bildet Fürth eine der drei Metropolen in Bayern. Sie bildet zusammen mit den Städten Nürnberg und Erlangen ein Städtedreieck, das das Kernland des Ballungsraumes Nürnberg darstellt
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
129.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90762–90768
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, AmButterpfad, Kronach, Mittelwasungen, Oberfürberg, Oberwasungen, Plesten, Recktenwaldsmühle, Ronhof, Sack, Unterwasungen
Gemeinde Fürth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 495 für den Bereich Furth-Süd, Further Straße/Josefstraße, ist bis zum 24. Juni 2024 zur öffentlichen Auslegung und für Stellungnahmen geöffnet. Dieser Plan sieht die Entwicklung eines neuen, vielfältigen Stadtquartiers mit Wohnen, Nahversorgung, Dienstleistungen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen vor.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 für den Bereich um die Gustavstraße zurückgewiesen, was zur Folge hat, dass die Änderung des Bebauungsplans endgültig unwirksam ist.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.