Zusammen mit Nürnberg, Erlangen und Schwabach bildet Fürth eine der drei Metropolen in Bayern. Fürth (fränkisch: Färdd?/i) ist eine kreisfreie Großstadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
129.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90762–90768
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, AmButterpfad, Kronach, Mittelwasungen, Oberfürberg, Oberwasungen, Plesten, Recktenwaldsmühle, Ronhof, Sack, Unterwasungen
Gemeinde Fürth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 495 für den Bereich Furth-Süd, Further Straße/Josefstraße, ist bis zum 24. Juni 2024 zur öffentlichen Auslegung und für Stellungnahmen geöffnet. Dieser Plan sieht die Entwicklung eines neuen, vielfältigen Stadtquartiers mit Wohnen, Nahversorgung, Dienstleistungen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen vor.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 für den Bereich um die Gustavstraße zurückgewiesen, was zur Folge hat, dass die Änderung des Bebauungsplans endgültig unwirksam ist.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.