Göppingen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa 40 Kilometer östlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73033, 73035, 73037, 73116
Vorwahlen
07161, 07165, 07163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lerchenberg
Gemeinde Göppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Göppingen wird der Umbau des ehemaligen Telekom-Gebäudes in fast 120 neue Wohnungen in Holzbauweise vorangetrieben. Der Gemeinderat wird dem geänderten Bebauungsplan in Kürze zustimmen. Dieses Projekt gilt als richtungsweisend und wird von der baden-württembergischen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, und dem Oberbürgermeister Alex Maier unterstützt.
Zusätzlich sorgt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Ausweisung von Baugebieten ohne Umweltprüfung als nicht EU-rechtskonform bewertet, für Unsicherheiten bei Bauherren und Kommunen in der Region, einschließlich Göppingen. Viele Baugebiete, die mit dieser Ausnahmeregel ausgewiesen wurden, müssen möglicherweise nachgebessert werden, bis die Urteilsbegründung im September vorliegt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.