Sie ist Große Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Göppingen und bildet als Teil der Region Stuttgart ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73033, 73035, 73037, 73116
Vorwahlen
07161, 07165, 07163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lerchenberg
Gemeinde Göppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Göppingen wird der Umbau des ehemaligen Telekom-Gebäudes in fast 120 neue Wohnungen in Holzbauweise vorangetrieben. Der Gemeinderat wird dem geänderten Bebauungsplan in Kürze zustimmen. Dieses Projekt gilt als richtungsweisend und wird von der baden-württembergischen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, und dem Oberbürgermeister Alex Maier unterstützt.
Zusätzlich sorgt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Ausweisung von Baugebieten ohne Umweltprüfung als nicht EU-rechtskonform bewertet, für Unsicherheiten bei Bauherren und Kommunen in der Region, einschließlich Göppingen. Viele Baugebiete, die mit dieser Ausnahmeregel ausgewiesen wurden, müssen möglicherweise nachgebessert werden, bis die Urteilsbegründung im September vorliegt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung