Güstrow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgʏstroː] ist mit rund 29.000 Einwohnern die siebtgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und Kreisstadt des Landkreises Rostock
Bundesland
Landkreis
Einwohner
29.026 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18273
Vorwahl
03843
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Güstrow – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung von Güstrow hat in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 101 - Pferdemarkt/Tiefetal im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und seine ortsübliche Bekanntmachung festgelegt.
Ein weiterer Beschluss betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 - Glasewitzer Burg - Westlicher Teil, um städtebauliche Missstände durch mangelhafte verkehrliche und mediale Erschließung zu beseitigen.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 117 - An der B 103 beschlossen, der die Entwicklung eines Sondergebietes zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Wasserstoff via Wasserelektrolyse umfasst.
Weitere Bebauungspläne wie Nr. 97 – Goldberger Straße – Schwarzer Weg und Nr. 111 – Zum Steinsitz 4 sind bereits in Kraft getreten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.