Gammertingen ist eine Kleinstadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6331 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72501
Vorwahlen
07574 07124 (OT Mariaberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gammertingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Gammertingen plant die Ausweisung weiterer Flächen als Gewerbegebiet GE Alb III westlich der Trochtelfinger Straße in Richtung Norden. Die in Frage kommenden Grundstücke sind bereits erworben, und das Regierungspräsidium Tübingen hält die Einbeziehung der Fläche östlich des landwirtschaftlichen Schuppens und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Harthausen-Mägerkingen für machbar. Das neue Gewerbegebiet soll etwa drei Hektar Fläche umfassen.
Ein Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb im angrenzenden Gewerbegebiet Alb II hatte zu Bedenken hinsichtlich Geruchsemissionen geführt, aber ein Gutachten hat Entwarnung gegeben. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden nach Bekanntgabe im Amtsblatt öffentlich ausgelegt, dann kann mit dem Bau begonnen werden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.