Gangelt ist eine Gemeinde im nordrhein-westfälischen
Kreis Heinsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.946 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52538
Vorwahlen
02454, 02455
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, Broichhoven, Brxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schmm, Vintelen, Altenburg, Broichhoven, Brüxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schümm, Vintelen
Gemeinde Gangelt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Gangelt ist eine umfangreiche Wohnbauflächenentwicklung geplant. Circa 30.776 qm Bauland für 37 Einzelhäuser, 36 Doppelhaushälften und 2 Mehrfamilienhäuser sollen entstehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gangelt sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich der ehemaligen Bahntrasse vor, insbesondere im Bereich Sittarder Straße, Hastenrather Straße und Martin-May-Straße. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen, um die aktuellen Entwicklungsziele der Gemeinde umzusetzen. Die Bevölkerung in Gangelt wächst stetig, und es besteht ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, da die bestehenden Baugebiete fast vollständig in Anspruch genommen sind.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.