Gangelt ist eine Gemeinde im nordrhein-westfälischen
Kreis Heinsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.946 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52538
Vorwahlen
02454, 02455
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, Broichhoven, Brxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schmm, Vintelen, Altenburg, Broichhoven, Brüxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schümm, Vintelen
Gemeinde Gangelt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Gangelt ist eine umfangreiche Wohnbauflächenentwicklung geplant. Circa 30.776 qm Bauland für 37 Einzelhäuser, 36 Doppelhaushälften und 2 Mehrfamilienhäuser sollen entstehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gangelt sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich der ehemaligen Bahntrasse vor, insbesondere im Bereich Sittarder Straße, Hastenrather Straße und Martin-May-Straße. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen, um die aktuellen Entwicklungsziele der Gemeinde umzusetzen. Die Bevölkerung in Gangelt wächst stetig, und es besteht ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, da die bestehenden Baugebiete fast vollständig in Anspruch genommen sind.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung