Gangelt ist eine Gemeinde im nordrhein-westfälischen
Kreis Heinsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.946 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52538
Vorwahlen
02454, 02455
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenburg, Broichhoven, Brxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schmm, Vintelen, Altenburg, Broichhoven, Brüxgen, Buscherheide, Hastenrath, Kievelberg, Kreuzrath, Mindergangelt, Nachbarheid, Schümm, Vintelen
Gemeinde Gangelt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Gangelt ist eine umfangreiche Wohnbauflächenentwicklung geplant. Circa 30.776 qm Bauland für 37 Einzelhäuser, 36 Doppelhaushälften und 2 Mehrfamilienhäuser sollen entstehen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gangelt sieht die Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich der ehemaligen Bahntrasse vor, insbesondere im Bereich Sittarder Straße, Hastenrather Straße und Martin-May-Straße. Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beschlossen, um die aktuellen Entwicklungsziele der Gemeinde umzusetzen. Die Bevölkerung in Gangelt wächst stetig, und es besteht ein Bedarf an zusätzlichem Wohnraum, da die bestehenden Baugebiete fast vollständig in Anspruch genommen sind.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.