Die Hansestadt Gardelegen ist eine Mittelstadt im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Altmarkkreis Salzwedel
Einwohner
21.980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39638, 39649
Vorwahlen
03907, 039004, 039006, 039056, 039084, 039085, 039087, 039088
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gardelegen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Gardelegen gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Projekt "PVFA Kloster Neuendorf" im Ortsteil Kloster Neuendorf ist im Zeitraum vom 27. Januar bis 3. März 2025 in der Beteiligungsphase.
- Eine Sitzung des Hauptausschusses zur Besprechung des Bebauungsplans der Feuerwehr Letzlingen fand am 11. Februar 2025 statt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.