Geisingen ist eine Stadt im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78187
Vorwahlen
07704, 07708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geisingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Gemeinderat der Stadt Geisingen hat am 24.09.2024 den Bebauungsplan "In der Au – 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, um eine Gemeinbedarfsfläche in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Die Offenlage der Planunterlagen fand vom 03.10.2024 bis 04.11.2024 statt.
- Der Technische Ausschuss der Stadt Geisingen hat den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften "Kleine Breite – 4. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen erneut zu veröffentlichen und auszulegen, um Auffälligkeiten zwischen den im bisherigen Bebauungsplan ausgewiesenen und den tatsächlichen Nutzungsinanspruchnahmen anzupassen.
- Im Bereich der Kirchtalstraße existiert aktuell kein Bebauungsplan, aber die Stadt Geisingen hat Pläne zur Nutzung von innerörtlichen Baulücken und leerstehenden Gebäuden, um weiteren Flächenverbrauch in freier Landschaft zu verhindern. Eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "An Hängelen / Hinter Scheuren" wurde einstimmig beschlossen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.