Geisingen ist eine Stadt im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
6347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78187
Vorwahlen
07704, 07708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geisingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Gemeinderat der Stadt Geisingen hat am 24.09.2024 den Bebauungsplan "In der Au – 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen, um eine Gemeinbedarfsfläche in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. Die Offenlage der Planunterlagen fand vom 03.10.2024 bis 04.11.2024 statt.
- Der Technische Ausschuss der Stadt Geisingen hat den Planentwurf zum Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften "Kleine Breite – 4. Änderung" gebilligt und beschlossen, diesen erneut zu veröffentlichen und auszulegen, um Auffälligkeiten zwischen den im bisherigen Bebauungsplan ausgewiesenen und den tatsächlichen Nutzungsinanspruchnahmen anzupassen.
- Im Bereich der Kirchtalstraße existiert aktuell kein Bebauungsplan, aber die Stadt Geisingen hat Pläne zur Nutzung von innerörtlichen Baulücken und leerstehenden Gebäuden, um weiteren Flächenverbrauch in freier Landschaft zu verhindern. Eine Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "An Hängelen / Hinter Scheuren" wurde einstimmig beschlossen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.