Geretsried ist die jüngste Stadt (seit Juli 1970) im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Ort wurde urkundlich das erste Mal im Jahr 1083 erwähnt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
25.221 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82538
Vorwahl
08171
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Buchberg, Einöde, Buchberg, Einöde
Gemeinde Geretsried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Geretsried hat am 27. Februar 2024 einen ergänzenden Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 B für das Wohngebiet an der Banater Straße genehmigt. Dieser Beschluss umfasst eine Fortschreibung der Planung, eine stärkere ökologische Ausrichtung der Außenwohnbereiche und Änderungen im Bereich der Energieerzeugung, mit einem Anteil von mindestens 80% regenerativen Energiequellen.
Das Projekt OPUS.G integriert innovative Elemente wie Fassadenbegrünungen und Retentionsdächer, und es sind rund 450 Bäume plus Sträucher und Stauden geplant. Der Bau des ersten Bauabschnitts, Silva, schreitet zügig voran und soll im Frühjahr 2025 bezugsfertig sein.
Das Quartier wird als autofreies Gebiet entwickelt und umfasst 770 Wohnungen, davon 30% geförderter und frei finanzierter Mietwohnungsbau sowie 40% Eigentumswohnungen. Das Projekt wurde von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit dem Goldzertifikat ausgezeichnet.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.