Jahrhunderts entstandene, vorstädtisch geprägte Puchheim Bahnhof. Die Gemeinde wurde mit Wirkung zum 17
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.221 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82178
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Puchheim, Hauptstraße 2, 82178 Puchheim
2. Bürgeramt Puchheim, Hauptstraße 2, 82178 Puchheim
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 1, 82256 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat hat den Bebauungsplan für die Erweiterung der bestehenden PV-Anlage einstimmig als Satzung beschlossen, ermöglicht die Erweiterung der Anlage um 2,1 Megawatt Leistung, was etwa 4,5% des in Puchheim verbrauchten Stroms decken könnte.
- Die Lochhauser Straße zwischen Bahnhof und Bäumlstraße ist seit 24.10.2023 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, mit Plänen für eine Neugestaltung und Bürgerbeteiligung.
- Der Alois-Harbeck-Platz wird umgebaut und neugestaltet, einschließlich neuer Wohnräume, Gewerbeeinheiten, einer Tiefgarage und eines Aparthotels, sowie modernen Außenanlagen und einer eigenen Energiezentrale.
- Es gibt Pläne für die städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Flächen der Lochhauser Straße durch einen Bebauungsplan und die Neuordnung der Verkehrsflächen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.