Puchheim ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Gemeinde wurde mit Wirkung zum 17
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.221 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82178
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Puchheim, Hauptstraße 2, 82178 Puchheim
2. Bürgeramt Puchheim, Hauptstraße 2, 82178 Puchheim
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 1, 82256 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat hat den Bebauungsplan für die Erweiterung der bestehenden PV-Anlage einstimmig als Satzung beschlossen, ermöglicht die Erweiterung der Anlage um 2,1 Megawatt Leistung, was etwa 4,5% des in Puchheim verbrauchten Stroms decken könnte.
- Die Lochhauser Straße zwischen Bahnhof und Bäumlstraße ist seit 24.10.2023 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, mit Plänen für eine Neugestaltung und Bürgerbeteiligung.
- Der Alois-Harbeck-Platz wird umgebaut und neugestaltet, einschließlich neuer Wohnräume, Gewerbeeinheiten, einer Tiefgarage und eines Aparthotels, sowie modernen Außenanlagen und einer eigenen Energiezentrale.
- Es gibt Pläne für die städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Flächen der Lochhauser Straße durch einen Bebauungsplan und die Neuordnung der Verkehrsflächen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung