Jahrhunderts entstandene, vorstädtisch geprägte Puchheim Bahnhof. Puchheim ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
21.221 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82178
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Puchheim, Hauptstraße 2, 82178 Puchheim
2. Bürgeramt Puchheim, Hauptstraße 2, 82178 Puchheim
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Ludwigstraße 1, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Puchheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Dienstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:30
13:30 - 17:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:30
13:30 - 19:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat hat den Bebauungsplan für die Erweiterung der bestehenden PV-Anlage einstimmig als Satzung beschlossen, ermöglicht die Erweiterung der Anlage um 2,1 Megawatt Leistung, was etwa 4,5% des in Puchheim verbrauchten Stroms decken könnte.
- Die Lochhauser Straße zwischen Bahnhof und Bäumlstraße ist seit 24.10.2023 ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet, mit Plänen für eine Neugestaltung und Bürgerbeteiligung.
- Der Alois-Harbeck-Platz wird umgebaut und neugestaltet, einschließlich neuer Wohnräume, Gewerbeeinheiten, einer Tiefgarage und eines Aparthotels, sowie modernen Außenanlagen und einer eigenen Energiezentrale.
- Es gibt Pläne für die städtebauliche Entwicklung der angrenzenden Flächen der Lochhauser Straße durch einen Bebauungsplan und die Neuordnung der Verkehrsflächen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.