Gersheim (im örtlichen Dialekt Gerschum) ist eine Gemeinde im Saarland in Deutschland
Bundesland
Landkreis
Saarpfalz-Kreis
Einwohner
6292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66451–66453
Vorwahlen
06843, 06844
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erzental, Lohhof, Erzental, Lohhof
Gemeinde Gersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 21.10.2024 bis 22.11.2024 im Rathaus der Gemeinde statt. Das Plangebiet umfasst ca. 0,48 ha zwischen den Ortschaften Herbitzheim und Rubenheim, angrenzend an die nördliche Straßenkante der L 231. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeicherwerkes.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.